31.03.2017

Homeoffice führt zu Überstunden

Als Personalrat sollten Sie bei der Verlagerung von Arbeiten ins Homeoffice besonders aufpassen. Natürlich wünschen sich viele Kolleginnen und Kollegen, dass sie auch einmal von zu Hause aus arbeiten können. Doch aufgepasst: Laut Bundesregierung kommt es dabei immer häufiger zu Überstunden!

 

 

Die Fraktion Die Linke hat eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Sie wollte wissen, wie sich Arbeit n im Homeoffice insbesondere auf die Arbeitszeit auswirkt. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd. Hier die Einzelheiten:

Zunächst gibt die Bundesregierung zu, dass Daten nur zu Teilaspekten vorliegen.

  • Im Jahr 2015 gaben 20 % der Beschäftigten an, dass sie zumindest gelegentlich bei ihrem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten.
  • Wer im Homeoffice arbeitet, leistet jede Woche durchschnittlich mehr als 6 Überstunden. Bei Kollegen, die im Unternehmen und in der Behörde arbeiten, sind es nur halb so viele Überstunden.
  • Etwa 1/3 aller Betriebe bietet den Beschäftigten die Möglichkeit an, von zu Hause aus zu arbeiten.
  • Von denjenigen, die das Angebot nutzen, erhalten 38,4 % keinen Lohn- und Freizeitausgleich für geleistete Überstunden. In der Behörde oder dem Betrieb haben dieses Problem nur 6,4 % der Mitarbeiter.


Tipp: Fragen Sie nach Überstunden

Sicherlich gibt es bei Ihnen in der Behörde einige Kolleginnen und Kollegen, die im Homeoffice arbeiten. Nach meinen Erfahrungen beschweren sich diese Kolleginnen und Kollegen über gelegentliche Überstunden häufig nicht, da sie Angst haben, ihr angebliches „Privileg“ des Homeoffice wieder zu verlieren. Das kann und darf aber so nicht richtig sein.

  • Setzen Sie bei den Beschäftigten an und fragen Sie nach, ob und in welcher Höhe regelmäßig Überstunden anfallen.
  • Fragen Sie dabei auch ausdrücklich nach Überstunden, die Ihre Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienstherrn nicht angeben.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Stellenblockaden während Konkurrentenstreit

Eine fiktive Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen ermöglicht die Vergabe von Ämtern während der Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden... Mehr lesen

23.10.2017
Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 13

Irrtum: Älteren Arbeitnehmern darf nicht gekündigt werden Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer... Mehr lesen