02.07.2010

Hund und andere Tiere am Arbeitsplatz – Ein Vorteil für alle?

Ich bin bekennender Hunde- und Tierliebhaber. Tiere können zu einer entspannten Atmosphäre am Arbeitsplatz beitragen. Es gibt Studien, nach denen alleine die Anwesenheit eines Tieres stressmindernd und leistungsfördernd sein kann. Zudem ist wesentlich schneller persönlicher Kontakt zu Kunden und unter den Kollegen aufgebaut. Jeder Hundebesitzer wird dieses Phänomen kennen. Mit Hund an der Leine, lernt man rasch Menschen kennen. 
Am 24. Juni fand deshalb der Aktionstag „Kollege Hund“ statt, an dem sich in diesem Jahr mehr als 1000 Firmen beteiligt haben.

Wie ist es jedoch arbeitsrechtlich? Natürlich dürfen Arbeitnehmer ihre Haustiere nicht einfach mit zum Arbeitsplatz nehmen. Der Arbeitgeber entscheidet darüber, ob er Hunde und andere Tiere duldet. Arbeitnehmer haben also grundsätzlich keinen Anspruch darauf, den Hund mitnehmen zu dürfen.

Ausnahme: Im Arbeitsvertrag ist ein solches Recht vereinbart worden.

Sie sollten bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses deutlich mitteilen, dass Sie ein Haustier mit zur Arbeit bringen möchten. Gestattet Ihr Arbeitgeber dies, dürfen Sie das Tier natürlich mitnehmen.

Gerade Hunde müssen allerdings gut sozialisiert und erzogen sein. Zwar sind die meisten Hunderassen für die Mitnahme an den Arbeitsplatz geeignet, ein „vernünftiges Arbeitsverhalten“ ist aber in jedem Fall erforderlich. Auch gilt es zu bedenken, dass gerade bei Regenwetter Hunde auch nass werden und eventuell nicht besonders gut „duften“ könnten.

Nicht jeder Arbeitsplatz ist für Tiere geeignet. Insbesondere laute und geruchsbelastete Arbeitsplätze sollten Sie Tieren nicht zumuten. Dass man Hunde und andere Tiere zu Arbeitsplätzen, an denen besondere Hygienevorschriften gelten, nicht mitnimmt, versteht sich von selbst.

Außerdem gilt es noch ein spezielles Risiko auszuschließen: Leider gibt es immer mehr Menschen, die gegen Tiere allergisch sind. Natürlich muss unbedingt vorher geklärt sein, dass keiner Ihrer Kolleginnen oder Kollegen gegen Ihr Tier allergisch reagiert.

Fazit: Erlaubt Ihr Arbeitgeber die Mitnahme des Tieres an den Arbeitsplatz, ist dies gut sozialisiert und äußern Ihre Kollegen keine Bedenken, kann Ihr Tier zu einer echten Bereicherung im Betriebsalltag werden.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
ELENA-Stopp – hat die Regierung Milliarden in den Sand gesetzt?

Kennen Sie ELENA? Dies ist das Elektronische-Entgeltnachweis-Verfahren. Ab dem Jahr 2012 sollen Einkommensnachweise elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und einer elektronischen Signatur erstellt werden. Das Verfahren regelt den... Mehr lesen

23.10.2017
Kleiderordnung: Was dieses Urteil für Sie als Betriebsrat bedeutet:

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine bestimmte Kleiderordnung vorschreiben. Muss hierbei aber sowohl Ihre Mitbestimmungsrechte als auch die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer beachten. Zu Ihren Mitbestimmungsrechten hat... Mehr lesen