Ihre Pflicht als Arbeitnehmer ist es, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können im Rahmen der tariflichen und arbeitsvertraglichen Regeln auszuführen.
Die Pflicht Ihres Arbeitgebers ist es, Ihnen das auch möglich zu machen. Dazu gehört nicht nur, dass er Sie mit allen notwendigen Informationen, Hilfsmitteln und Arbeitsmaterialien versorgt. Ihr Arbeitgeber muss auch noch dafür sorgen, dass Sie nicht überlastet sind.
Sie müssen ihm eine mögliche Überlastung mitteilen! Dann erst kann – und muss – er reagieren.
Die Überlastungsanzeige ist eine schriftliche Information an den / die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Der Begriff Überlastungsanzeige bzw. Überlastung ist rechtlich nicht einwandfrei definiert. Mögliche Gründe für eine Überlastung können sein:
Sie als Arbeitnehmer müssen eine Überlastungsanzeige an den Arbeitgeber stellen. Denn Überlastung kann negative Folgen für Sie und / oder Ihren Arbeitgeber haben.
Die Anzeige dient dazu, den Arbeitgeber auf organisatorische Mängel hinzuweisen, so dass dieser diese ausräumen kann.Achtung: Dabei bleibt Ihre Verpflichtung als Arbeitnehmer natürlich erhalten, Ihre Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen.Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht über die Überlastung informieren, handeln Sie sich womöglich eine Abmahnung beispielsweise wegen gehäufter Fehler ein oder machen sich womöglich schadensersatzpflichtig.
Welche Maßnahmen Ihr Arbeitgeber nach einer Überlastungsanzeige trifft, ist seine Entscheidung. Das kann zum Beispiel sein:
Vorsicht: Gerade Führungskräfte, die nicht über die Rechtslage zu Überlastungsanzeigen informiert sind, könnten versuchen, Ihnen Druck zu machen oder sogar mit Kündigung zu drohen oder Sie wegen Leistungsmängeln abzumahnen.