12.02.2011

Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Die Nebenpflichten

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren, wann Sie Ihrem Chef „Nein!“ sagen können.

Heute: Ihre Nebenpflichten
 
Wie bei jedem Vertrag, gibt es Hauptleistungs- und Nebenpflichten. Ihre Hauptleistungspflicht ist die Arbeitspflicht und die Ihres Arbeitgebers die der Entgeltzahlung. Daneben haben Sie auch noch eine Vielzahl von Nebenpflichten.

Zunächst ist hier die Verschwiegenheitsverpflichtung zu nennen.

Grundsätzlich haben Sie die Pflicht Daten, die Ihnen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, geheim zu halten. Die Daten müssen dabei im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Zu den ohnehin geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere Tatsachen aus dem technischen und betrieblichen Bereich und dem wirtschaftlich und kaufmännischen Bereich. Dazu gehören natürlich auch die Personaldaten.

Offenkundige Dinge unterliegen auch dann der Schweigepflicht, wenn Ihr Arbeitgeber Sie als geheim bezeichnet hat. Diese Verschwiegenheitspflicht haben Sie während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses und sie endet grundsätzlich mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht gilt nur ausnahmsweise.

Zu den Nebenpflichten gehört auch ein Wettbewerbsverbot. Während des Arbeitsverhältnisses haben Sie die Ziele und Zwecke Ihres Arbeitgebers zu fördern und zu unterstützen. Deshalb dürfen Sie gerade bei einem Mitbewerber nicht ohne weiteres beginnen. Geschäftsgeheimnisse Ihres Arbeitgebers sind hier konkret gefährdet.

Zu Ihren Nebenpflichten gehört auch der schonende Umgang mit Materialien, Werkzeugen, Bürogeräten, Fahrzeugen und ähnlichen Arbeitsmitteln.
Der Arbeitgeber kann erwarten, dass Sie mit der nötigen Sorgfalt mit diesen Dingen umgehen.

Sie sehen also, dass sich erhebliche Nebenpflichten aus einem Arbeitsvertrag ergeben, auch wenn sie vielleicht gar nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind.

Morgen lesen Sie alles zum richtigen Verhalten im Betrieb.

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