18.08.2009

Insolvenz bedeutet nicht gleich Pleite

Oft sind es zahlreiche große Namen, die in einem Atemzug mit dem Wort Insolvenz genannt werden: Otto, Karstadt-Mutter Arcandor, Opel, Escada oder auch Unterwäschehersteller Schiesser.

Pleitefälle der großen Automobilzulieferer wie Tedrive, TMD Friction oder Stankiewicz zeigen, dass Insolvenz nicht das Aus bedeutet – alle drei Zulieferer mit tausenden Mitarbeitern produzieren munter weiter.

Neue Ziele: Sanierung statt Liquidierung

Das ist erst seit der Einführung der neuen Insolvenzordnung 1999 der Fall. Die alte Konkursordnung sorgte dafür, dass Unternehmen im Pleitefall vorzugsweise abgewickelt wurden – das bestehende Vermögen wurde dann schnellstmöglich zu Geld gemacht und unter den Gläubigern aufgeteilt. Heute sollen Unternehmen nach Möglichkeit saniert und weiter betrieben werden.

Wer kann den Antrag stellen?

Den Antrag kann das betroffene Unternehmen selbst – also die Geschäftsführung –  beim zuständigen Amtsgericht stellen, aber auch die Gläubiger (Unternehmen oder Privatleute, also auch Arbeitnehmer, die noch Ansprüche auf Bezahlung oder Lohn gegen das Unternehmen haben). In der Praxis ist es sogar sehr oft der Fall, dass die Sozialkassen wegen ausstehender Sozialversicherungsbeiträge den Antrag auf Insolvenz stellen.

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