Es ist Normalität, dass ganze Unternehmen oder auch Betriebsteile an ein anderes Unternehmen verkauft werden. Wenn der Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils wechselt, spricht man von einem Betriebsübergang.
Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das:
Manchmal gibt es gute Gründe, Widerspruch gegen einen Betriebsübergang einzulegen.
Der § 613 a BGB regelt Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. Er sorgt dafür, dass Ihr Arbeitsverhältnis beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergeht – mit allen Rechten und Pflichten. Zumindest für ein Jahr werden Ihnen die meisten Bedingungen erhalten bleiben.
Welche Folgen der Betriebsübergang für Sie konkret hat, hängt stark von Ihrem Einzelfall und den für Sie geltenden Bedingungen ab. Näheres erfahren Sie im Artikel „Diese Risiken birgt ein Betriebsübergang für Sie“.
Es kann sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Dafür muss aber zunächst einmal die Rechtslage klar sein.
Manchmal ist gar nicht so klar, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt.
Damit wirklich ein Betriebsübergang vorliegt, muss ein Betrieb oder ein Betriebsteil den Inhaber wechseln. Ein Betriebsteil kann
sein.
Damit es sich tatsächlich um einen Betriebsübergang handelt, muss der Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft übergehen, wie etwa bei: