13.07.2009

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz – Teil 3: Vermeiden Sie ausuferndes Surfen

Wie in so vielen Betrieben ist vermutlich auch bei Ihnen das private Surfen an den Büro-PCs erlaubt. Stets stellt sich die Frage, wie lange Sie im Internet sein dürfen. Für alle Beteiligten ist es natürlich am besten, wenn der Arbeitgeber verbindliche Regeln aufstellt. Dann kann es zu keinerlei Missverständnissen kommen. 
Liegen aber keine klaren Regeln vor und duldet Ihr Arbeitgeber das Surfen, dürfen Sie zunächst erst einmal ins Netz. Meint Ihr Arbeitgeber dann, Sie wären zu viel im Internet unterwegs gewesen, sollte er Sie dazu anhören. Aber auch dann müssen Sie nicht gleich mit einer Kündigung rechnen. Im Regelfall hat er Sie zunächst abzumahnen, damit Sie Ihr Verhalten ändern können und, damit Sie überhaupt wissen, was der Arbeitgeber von Ihnen verlangt.

Deshalb könnte auch bereits eine Abmahnung unwirksam sein, da Sie ja letztendlich gar nicht wissen, wie lange Sie surfen dürfen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hat in einem Urteil vom 02.03.2006 (AZ.: 4 Sa 958/05) entschieden, dass selbst bei einem ausdrücklichen Verbot der privaten Nutzung eine Kündigung wegen einer einstündigen Surfzeit im Internet nicht möglich ist.

Fazit: In diesen Fällen ist Fingerspitzengefühl gefragt. Übertreiben Sie es nicht mit der Nutzung, dann kann Ihnen auch nichts passieren.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Können auch Väter in Mutterschutz gehen?

Mütter haben umfassende Schutzrechte, wenn sie schwanger sind oder ein Kind geboren haben. Wie sieht es mit den Vätern aus? Was ist eigentlich mit denen? Können sie auch in Mutterschutz gehen?  Mehr lesen

23.10.2017
Warum Unternehmensorganigramme zur Datenschutzfalle werden – und wie Sie das als Betriebsrat verhindern!

Noch in diesem Jahr wird es einige Änderungen beim Datenschutz geben. Natürlich müssen Sie als Betriebsrat die Änderungen im Auge behalten und darin fit sein. Denken Sie aber auch an aktuell bereits bestehende Probleme beim... Mehr lesen