10.01.2011

Ist bei einem Lehrstellenwechsel eine 2. Probezeit möglich?

Der Fall: Ein Tischlerlehrling hatte seinen Ausbildungsbetrieb gewechselt, weil sein erster Ausbilder die Lehre nicht fortführen konnte. Beim neuen Ausbilder begann er das letzte Lehrjahr mit einer Probezeit von 4 Monaten. Doch auch hier gab es ein vorzeitiges Ende: Der Lehrherr kündigte das Ausbildungsverhältnis noch in der Probezeit. Der Azubi war nun der Meinung, die Probezeit sei unverhältnismäßig lang und die Kündigung deswegen unwirksam.

Das Urteil: Das Gericht sah das anders. Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs darf eine neue Probezeit vereinbart werden. Denn der neue Arbeitgeber kennt den Azubi nicht und muss ihn testen können. Und eine 4-monatige Dauer ist ebenfalls nicht zu beanstanden (LAG Schleswig- Holstein, 12.8.2010, 4 Sa 120/10).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Zeugnis – Wer wann was wie beweisen muss

Zeugnisstreitigkeiten sind für Arbeitgeber ausgesprochen lästig. Welche Arbeitgeber hat schon Lust, Zeit und Arbeit für einen bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu investieren. Vermutlich keiner. Trotzdem ist es die Aufgabe... Mehr lesen

23.10.2017
Die Arbeitsbescheinigung – ein häufiger Streitpunkt

Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen und Ihnen auszuhändigen. So steht es in § 312 SGB III. Sie müssen eine solche Arbeitsbescheinigung auch nicht... Mehr lesen