10.11.2010

Kenntnis einer Straftat – Was nun?

Eine Arbeitnehmerin wurde unwissentlich von ihrer Vorgesetzten in eine sehr schwierige und gefährliche Situation gebracht. Die Arbeitnehmerin hatte gesehen, wie die Vorgesetzte abends aus der Firmenkasse Geld genommen hat. Jetzt weiß sie nicht, wie sie sich verhalten soll. Soll oder muss sie die Straftat melden?  
Ich wäre in solchen Fällen sehr vorsichtig. Zwar kann es sogar eine arbeitsvertragliche Nebenverpflichtung sein, solche gravierenden Arbeitsverstöße beim Arbeitgeber zu melden. Aber: Haben Sie die Möglichkeit, die Vertragsverstöße zu beweisen?

Bitte beantworten Sie sich folgende Frage: Wird Ihr Arbeitgeber Ihnen oder Ihrem Vorgesetzten Glauben schenken? Falls Sie sich hierbei nicht komplett sicher sind, dass der Arbeitgeber Ihnen Glauben schenkt, sollten Sie ihm nicht von dem Vorfall unterrichten. Die Gefahr ist zu groß, dass Ihr Vorgesetzter die Tat womöglich auf Sie schiebt!

Eine alternative Möglichkeit ist es, wenn Sie Ihren Vorgesetzten, also den Täter, auf den Vorfall direkt ansprechen. Vielleicht bekommen Sie dann genau das, was Sie wollen: Das Geld wird zurückgelegt, der Vorgesetzte weiß, dass Sie ihm auf die Finger schauen und Straftaten werden künftig vermieden.

Fazit: In diesen Fällen ist immer sehr viel Fingerspitzengefühl erforderlich. Häufig ist es ratsam, lieber nichts zu unternehmen, als Fehler zu begehen.

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