31.10.2010

Küchendienst nur für weibliche Angestellte – Unverschämtheit!

In einem mittelständischen Betrieb in unserer Gegend hat der Chef im Bürobereich den Küchendienst neu verteilt. Es sollen Reinigungskräfte eingespart werden und die Kaffeeküche soll nunmehr täglich von den weiblichen Angestellten gesäubert werden. Der Chef hat auch einen Plan aufgestellt, wann welche Frau mit Reinigung der Kaffeeküche beauftragt ist.  
Männer wurden nicht eingeteilt. Der Chef hat sich dahingehend geäußert, dass diese die Arbeit nicht zu gut erledigen könnten und mit wichtigeren Arbeiten beschäftigt seien. Natürlich gibt es keinen Betriebsrat und wer Widerworte gibt, fliegt raus. Wie ist die Rechtlage?
Die Rechtslage ist eindeutig. Die Maßnahmen des Arbeitgebers sind diskriminierend und damit rechtswidrig. Ein Betriebsrat hätte zudem beteiligt werden müssen, aber den gibt es ja leider nicht. Trotzdem sind Beschäftigte hier nicht rechtlos gestellt. Haben Sie den Mut, dagegen vorzugehen, können Sie sogar eine Entschädigung und Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangen. Es liegt eine eindeutige Diskriminierung wegen Ihres Geschlechts vor. Spannend ist die Frage, ob auch Männer einen solchen Anspruch haben. Schließlich könnten Sie sich auf den Standpunkt stellen, dass Sie den Küchendienst nicht verrichten dürfen und deshalb diskriminiert werden.

Wollen Sie sich nicht outen und offen gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen, ist auch eine anonyme Anzeige bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder beim Amt für Arbeitsschutz möglich. Bei einem solchen Arbeitgeber gehe ich im Übrigen davon aus, dass er eine eigene Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht errichtet hat, obwohl dies seine Verpflichtung gewesen wäre.

Fazit: Wehren Sie sich, gerne auch anonym! Einem solchen Verhalten muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden.

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