Arbeitsplatz (375)

Nach wie vor sind Zeugnisse für Sie bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz nicht unwichtig. Denn sie vermitteln einen Eindruck von Ihnen. Ihr möglicher neuer Arbeitgeber wird sich anhand der Zeugnisse einen ersten Eindruck über Ihre Person und Ihren…

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Ihre Pflicht als Arbeitnehmer ist es, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können im Rahmen der tariflichen und arbeitsvertraglichen Regeln auszuführen. Die Pflicht Ihres Arbeitgebers ist es, Ihnen das auch möglich zu machen. Dazu gehört nicht nur, dass er Sie…

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Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für Ihre Tätigkeit mit den dafür notwendigen Dingen auszustatten. Dazu gehört: Ein Arbeitsplatz, der den Arbeitsschutzanforderungen entspricht (auch in Ihrem Homeoffice, zum Beispiel Telearbeitsplatz inkl. der ergonomischen Voraussetzungen) Büromaterial und / oder das nötige Werkzeug…

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Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, müssen Sie die Anweisungen Ihres Arbeitgebers befolgen und die Ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen. Allerdings hat dieses Weisungsrecht – auch Direktionsrecht genannt – seine Grenzen. Ihre Tätigkeit muss stets angemessen sein. Was das bedeutet, dafür…

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Vom Barlohn bleibt Ihnen oft nur die Hälfte übrig – gerade wenn Sie gut qualifiziert sind und ein hohes Einkommen erhalten. Es lohnt sich oft, wenn Sie anstelle des Barlohns einen Teil Ihrer Bezüge als Sachleistung bekommen. Der Grund: Bis…

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Die Entlohnung richtet sich nach : nach geltenden Tarifverträgen oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag für Sie, darf Ihr Arbeitgeber dessen Bedingungen nicht unterschreiten. Ist die Höhe der Vergütung nicht festgelegt, ist die (orts)übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§…

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Gestern hatte ich Ihnen einen Fall geschildert, in dem eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers unwirksam war. Heute geht es um eine Kündigung wegen einer Konkurrenztätigkeit. Eine Konkurrenztätigkeit ist während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses stets verboten. Sie dürfen also nicht für…

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Zu den Hauptpflichten Ihres Arbeitgebers Ihnen gegenüber gehört Ihre Entlohnung / Ihr Gehalt, entweder in bar oder auf Ihr Konto – in der Regel zum Monatsanfang. Das ist so selbstverständlich, dass es Ihnen auch nicht zum Nachteil werden darf, wenn…

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Gestern hatte ich Ihnen berichtet, was Sie im Fall einer Kündigung wegen einer ausufernden Internetnutzung machen sollten. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Ihr Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung immer eine Interessensabwägung vornehmen muss. Er kann folgendes berücksichtigen: 

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Haben Sie tatsächlich eine Kündigung wegen einer ausufernden Internet-Nutzung erhalten? Dann sollten Sie zunächst die 3-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes im Auge haben. Binnen 3 Wochen ist von Ihnen eine Klage gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Andernfalls wird die Kündigung…

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