07.07.2010

Private Internetnutzung = Kündigung?

Der Fall: 2004 hatte ein Arbeitnehmer eine Erklärung zur Internet- und PC-Nutzung am Arbeitsplatz unterschrieben: „Der Zugang zu Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert …“ Im September 2008 fragte der Arbeitnehmer seinen Kontostand ab – allerdings mit vorheriger Zustimmung seines Vorgesetzten. Im Februar 2009 wurde der Arbeitnehmer dann entlassen – wegen wiederholter privater Internetnutzung. Der Arbeitnehmer klagte – und gewann.

Das Urteil: Eine Abmahnung hätte hier gereicht. Außerdem lag die Unterzeichnung zeitlich schon länger zurück; zudem hatte der Arbeitgeber in der Regelung allgemein von „arbeitsrechtlichen Sanktionen“ gesprochen. Und dazu gehört auch eine Abmahnung (LAG Rheinland- Pfalz, 26.2.2010, 6 Sa 682/09).

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