29.04.2011

Privatnutzung von Tankkarte und Kreditkarte – Das wird eng!

Haben Sie ein Firmenfahrzeug und andere betriebliche Gegenstände in Ihrem Besitz? Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass klargestellt wird, ob Sie diese Dinge auch für Ihre privaten Angelegenheiten nutzen dürfen. Das kann bei Auto, Handy und Laptop nämlich durchaus sein. Völlig unüblich ist es sicherlich, wenn eine betriebliche Tankkarte oder Kreditkarte privat genutzt werden darf.

 
So hatte es nämlich ein Arbeitnehmer verstanden. Er hatte diese Karten von seinem Arbeitgeber erhalten und in einem großen Umfang privat verwendet. Geld ausgeben macht schließlich Spaß. Als der Arbeitgeber die Abbuchungen feststellte, behauptete der Arbeitnehmer, dass die Privatnutzung der Karten doch erlaubt sei. Ihm sei dieses jedenfalls nicht verboten worden. Deshalb kaufte er auch ein privates Flugticket, Kinderkleider, Haushaltsgegenstände und kaufte bei Famila ein. Mit der Tankkarte tankte er gleich 5 verschiedene Kraftstoffarten, also für verschiedene Fahrzeuge. Er behauptete dann sogar, ihm hätten die Arbeitgeberkonten ohne Beschränkung zur freien Verfügung gestanden.

Das Arbeitsverhältnis endete dann relativ rasch und der Arbeitgeber rechnete den restlichen Lohn mit seinen Forderungen auf. Dagegen zog der Arbeitnehmer vor Gericht – und hat verloren.

Nach dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein muss der Arbeitnehmer beweisen, dass ihm Firmenkreditkarte und Tankkarte auch zur privaten Nutzung überlassen worden waren (Urteil vom 15.03.2011, Az.: 2 Sa 526/10). Da er das nicht konnte, durfte der Arbeitgeber ohne Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze das Geld einbehalten.

Fazit: Klären Sie, was Sie privat nutzen dürfen und was nicht!

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