20.08.2010

Rauchen am Arbeitsplatz – Das sind Ihre Rechte

Welche Rechte haben Sie genau am Arbeitsplatz? Dürfen Sie rauchen, wenn es nicht verboten ist? Was ist mit Raucherpausen und mit Rauchen außerhalb des Geländes?

Hier die wichtigsten Antworten:

Ihr Arbeitgeber darf das Rauchen im Betrieb verbieten. Er darf dies auch dann, wenn er keinen Raucherraum für die Raucher eingerichtet hat.  
Rauchen im Freien darf er allerdings nicht verbieten. Einzige Ausnahme: Auch im Freien gefährden Sie durch das Rauchen den Betrieb oder andere Personen. So darf bspw. das Rauchen auf dem Außenbereich eines Tankstellengeländes verboten werden.

Alles andere beschneidet Sie in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Deshalb darf das Rauchen im Freien grundsätzlich nicht verboten werden. So sagt es auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19.01.1999, Az.: 1 AZR 499/98. Danach ist ein generelles Rauchverbot im Freien nicht mit dem Gesundheitsschutz der Nichtraucher zu begründen. Ihr Arbeitgeber darf auch kein Rauchverbot mit dem Ziel erlassen, Sie von gesundheitsschädigenden Gewohnheiten abzubringen. Dies überschreitet seine Regelungskompetenz.


Raucherpausen dürfen Sie nicht eigenmächtig nehmen. Die Zeit kann Ihnen vom Lohn abgezogen werden.

Verstoßen Sie gegen Rauchverbote, können Sie abgemahnt werden und im Wiederholungsfall kann Ihnen gekündigt werden.

Also: Beachten Sie die Rauchverbote!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat beim Arbeitsschutz

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eröffnet Ihnen als Rahmenregelung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Das heißt: Sie können bei allen betrieblichen... Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung in der Probezeit – Sie sind nicht rechtlos – Teil 2

Endlich haben Sie einen neuen Job und freuen sich. Allerdings hat das ganze einen Hacken: Sie haben mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart. Was geschieht nun, wenn Ihr Arbeitgeber während der Probezeit kündigt?... Mehr lesen