02.04.2011

Reaktorunfall und Arbeitsrecht – Müssen sich Arbeiter verstrahlen lassen?

Der Reaktorunfall im Atomkraftwerk Fukushima nimmt immer bedrohlichere Ausmaße an. Aktuell soll hoch giftiges Plutonium aus einem der Reaktoren ausgetreten sein.  
Eine furchtbare Katastrophe, aber nicht für die Menschen, die dort leben, sondern auch für die Arbeitnehmer, die gegen die atomare Katastrophe ankämpfen.

Was nun, wenn in Deutschland ein solcher Unfall geschieht? Müssen die Arbeitnehmer und Rettungstrupps dort arbeiten?

Nein! Kein Arbeitnehmer der Kernkraftwerksbetreiber ist verpflichtet, sich einer erhöhten Strahlung auszusetzen und damit nicht nur Gesundheit, sondern auch sein Leben zu riskieren. Sie hätten schlicht und ergreifend die Möglichkeit „nein“ zu sagen. Daraus könnte Ihnen auch kein Nachteil erwachsen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder eine Kündigung.
Das gleiche gilt meines Erachtens auch für Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte. Natürlich sind diese Arbeiten grundsätzlich mit einem höheren Gefährdungspotenzial ausgestattet. In Lebensgefahr muss sich trotzdem kein Retter begeben!

Fazit: Einen solchen Atomunfall wie in Japan darf es in Deutschland nicht geben. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, entsprechende Rettungsaktionen durchzuführen und sein eigenes Leben zu gefährden. Ist unter diesen Umständen die Atomkraft überhaupt vertretbar?

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