03.08.2010

Rufmord – Arbeitnehmer soll 1,5 Millionen Euro zahlen

Vor dem Arbeitsgericht Münster wird Ende Oktober ein interessanter Fall verhandelt. Das Universitätsklinikum Münster verlangt von einer ehemaligen Arbeitnehmerin und deren Lebensgefährten 1,5 Millionen Euro Schadenersatz. Der Mann hatte Briefe an Behörden, die Justiz und Angehörige versandt, und hier von mehreren ungeklärten Todesfällen gesprochen.  

Daraufhin seien die Zahlen der Operationen zurückgegangen und es war insgesamt ein Schaden von 5 Millionen Euro entstanden.

Egal, wie das Verfahren auch ausgehen wird: Machen Sie sich immer klar, dass negative Äußerungen über Ihren Arbeitgeber zu Schadenersatzansprüchen führen können. Abgesehen davon, dass Sie einer Verschwiegenheitsverpflichtung als Arbeitnehmer unterliegen, sollten Sie möglichst vermeiden, dass durch Ihre Äußerungen Schäden bei Ihrem Arbeitgeber eintreten. Können Sie die von Ihnen geäußerten Behauptungen dann nicht darlegen und beweisen, haben Sie für die Schäden einzutreten.

Auch in dem obigen Fall hat der Arbeitgeber natürlich ein Problem: Er muss beweisen, dass die Schäden auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Das ist im Einzelfall sicherlich ausgesprochen schwer für den Arbeitgeber.

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