14.08.2009

Schmiergeld annehmen oder gewähren ist verboten

Als Arbeitnehmer sind Sie dafür verantwortlich, die Interessen Ihres Arbeitgebers zu wahren. Und Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten.

Eigentlich logisch ist es also, dass Sie als Arbeitnehmer von einem Kunden oder Zulieferer kein Geld, Gegenstände oder andere Vorteile annehmen dürfen, mit denen er Sie zu einem pflichtwidrigen Verhalten zu beeinflussen versucht oder sich auch so nachträglich für Ihr Handeln „bedanken“ will. So ein Geschenk müssen Sie ausschlagen.

Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Bagatellpräsente wie etwa

  • Taschen- oder Wandkalender,
  • Kugelschreiber und
  • sonstige geringwertige Güter des alltäglichen Lebens.

Die Folgen

  • Wenn Sie Schmiergeld annehmen, verstoßen Sie gegen das Strafrecht.
  • Und Sie werden möglicherweise gegenüber Ihrem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig – mindestens in Höhe des Schmiergeldes, unter Umständen auch mehr.

Auch Schmiergelder vergeben dürfen Sie nicht – selbst wenn Sie damit vordergründig sogar im Interesse Ihres Arbeitgebers handeln und sich stets der Empfänger von Schmiergeldern strafbar macht.

Die Folgen sind auch für Sie unangenehm:

  • Ihr Arbeitgeber hat das Recht, Ihnen verhaltensbedingt zu kündigen, unter Umständen sogar fristlos.
  • Außerdem kann er zusätzlich in diesem Fall Schadensersatz von Ihnen einfordern.

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