10.07.2010

Schweißgeruch – Die große Hitze und der Kollege stinkt

Jetzt ist der Sommer richtig da – mit Temperaturen weit über 30 Grad sowie heißen und stickigen Büroräumen. Gut haben es nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in klimatisierten Räumen arbeiten können. Alle anderen müssen schwitzen. Das wiederum führt häufig auch zu Schweißgeruch. Was können Sie tun, wenn Ihr Kollege nach Schweiß riecht?  
Zunächst sollten Sie mit ihm sprechen. Auch wenn das Thema nicht sonderlich angenehm ist, sollten Sie ihn zur Seite nehmen und ein vertrauliches Gespräch führen. Im Regelfall sind Kollegen froh, wenn sie auf ein solches Missgeschick aufmerksam gemacht werden. Hilft dies nicht oder trauen Sie sich nicht, sprechen Sie Ihren Betriebsrat an. Existiert kein Betriebsrat oder will auch der nicht aktiv werden, haben Sie durchaus das Recht, auch Ihren Vorgesetzten oder Ihren Chef zu informieren. Sie müssen den Gestank nicht ertragen. Ihr Arbeitgeber kann ohnehin von den Arbeitnehmern mit Kundenkontakt verlangen, dass kein unerträglicher Körpergeruch entsteht. Dies gehört zu einem gepflegten Auftreten.

Belästigt der Schweißgeruch bereits die Kolleginnen und Kollegen, so hat der Arbeitgeber auch die Pflicht, seine restlichen Mitarbeiter zu schützen.

Also:
Der Arbeitgeber kann und muss bei Schweißgeruch tätig werden, wenn es andere Arbeitnehmer stört. Dies kann sogar bis zu einer Abmahnung oder Kündigung des stinkenden Kollegen führen.

Ein letzter Hinweis: Ist der Schweißgeruch krankhaft bedingt, sollten alle Beteiligten versuchen, dieses Problem gemeinsam zu lösen. Dazu gehört es auch, dass der Betriebsarzt hinzugezogen wird.

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