24.11.2010

Selbstüberschätzung der Männer

Nun hat es eine aktuelle Studie belegt: Männer überschätzen sich und sind dabei auch noch erfolgreich!

Das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) hat eine Studie veröffentlicht, wonach Frauen die eigene Leistung geringer einschätzen als Männer dies tun. Das sei auch der Hauptgrund dafür, dass Frauen trotz besserer Eignung, die Führungspositionen nicht erreichen.  
Ist das nicht eine interessante These? Nehmen Sie sich Zeit, einmal kurz darüber nachzudenken. Ist es nicht wirklich so, dass diejenigen mit „großer Klappe“ häufig auch am weitesten kommen? Und das, obwohl nunmehr bereits seit über 4 Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts wird also in diesem Gesetz noch einmal ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber hat bei einem Verstoß gegen das Gesetz sogar Schadenersatz zu zahlen! Und ist kein Schaden entstanden, können Sie als benachteiligter Arbeitnehmer sogar eine Geldentschädigung erhalten.

Wichtig: Diese Ansprüche haben Sie binnen einer Frist von 2 Monaten schriftlich geltend zu machen! Warum ist die Frist eigentlich so kurz?

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Was Sie zur Gefährdungsbeurteilung wissen sollten

Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Es ist also Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen. Zudem... Mehr lesen

23.10.2017
Wo bei der Versetzung die Grenzen liegen

Der Fall:Eine Arbeitnehmerin war seit 1994 bei einem Zeitungsverlag als Redakteurin beschäftigt, zuletzt in der Redaktion Reise/ Stil. Im Arbeitsvertrag fand sich die folgende Klausel: „Der Verlag behält sich vor, dem... Mehr lesen