08.07.2010

Sexy Outfits – Kündigung?

Kennen Sie Debrahlee Lorenzana? Frau Lorenzana ist eine Bankerin aus New York. Angeblich hat sie wegen zu heißer Outfits eine Kündigung ihres Arbeitgebers erhalten. Sie war bei einer Bank beschäftigt und ihr soll vorgeworfen worden sein, dass sie ihre männlichen Kollegen mit ihrem Sexappeal von der Arbeit ablenkt. Außerdem soll sie auch recht anzügliche Äußerungen getätigt haben. Wie dem auch sei: Jedenfalls klagt sie nun in den USA gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, da sie angeblich diskriminiert worden ist.  
Und wie sieht es in Deutschland aus? Wie freizügig dürfen hier Beschäftigte bei der Arbeit erscheinen?

Es kollidieren 2 Rechte miteinander: Sie haben das Recht auf „Freizügigkeit“, wie es im Grundgesetz steht. Damit ist natürlich nicht eine allzu freizügige Kleidung gemeint, sondern Ihr Recht, letztendlich alles das zu tun, was nicht verboten ist. Andererseits werden Ihre Rechte durch das Recht Ihres Arbeitgebers und die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen eingeschränkt. Letztendlich dürfen Sie bei der Arbeit nichts tragen, was Ihre Arbeitsleistung oder die Arbeitsleistung anderer Arbeitnehmer stören könnte. Bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt verhält es sich ohnehin so, dass Ihr Arbeitgeber ein umfangreiches Direktionsrecht hat. Hier darf er Ihnen auch konkret vorschreiben, was Sie tragen dürfen und/oder müssen.

Fazit: Lassen Sie die Kirche im Dorf. Kleiden Sie sich normal, damit sich niemand belästigt oder gestört fühlt. So entgehen Sie auch unnötige Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.

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