Möglicherweise steht auch in Ihrem Betrieb die Gründung einer Transfergesellschaft an? Diese werden auch
• Auffanggesellschaft oder
• Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
genannt.
Eine Transfergesellschaft wird als eigene Gesellschaft gegründet, um Arbeitnehmer in einen befristeten Arbeitsvertrag zu übernehmen, die vor der Kündigung stehen. Die Gründung läuft nach einem gesetzlich definierten Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Einige bekannte Unternehmen haben bereits Transfergesellschaften gegründet, wie etwa die Telekom, Opel, Infineon,der Autozulieferer Phoenix oder die ehemalige Siemens-Tochter BenQ.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist, dass ein Unternehmen so tief in der Krise steckt, dass Massenentlassungen nicht zu vermeiden sind.
Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.
Achtung: Transfergesellschaften sind keine Beschäftigungsgesellschaften. Sie haben ausschließlich das Ziel, die bei ihnen angestellten Beschäftigten so schnell wie möglich in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Wenn Sie in die Transfergesellschaft wechseln, sind Sie dort fest angestellt, nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber. Rechtlich handelt es sich um so genannte strukturelle Kurzarbeit.
Die Transfergesellschaft wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit errichtet. Für die Organisation werden in der Regel professionelle Betreiber von Transfergesellschaften hinzugezogen, die also auf Personalentwicklung und -vermittlung spezialisiert sind.
Die Transfergesellschaft ist meist auf ein Jahr beschränkt. In diesem Zeitraum versucht die Transfergesellschaft Folgendes für Sie zu erreichen:
Die Personalfacharbeiter finden mit Ihnen genau heraus, wo Ihre beruflichen Stärken und Neigungen liegen und welche Tätigkeiten für Sie in Frage kommen. Auch Ihr möglicher Bedarf an Weiterbildung wird in der Phase geklärt. Das beginnt meist schon vor Ihrem Eintritt in die Transfergesellschaft.
Während des Jahres in der Transfergesellschaft ist Ihre Aufgabe, sich für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Die Teilnahme an Weiterbildung nimmt daher großen Raum ein. Mögliche Inhalte sind zum Beispiel:
• Fachwissen
• Arbeitsmethoden
• Selbstmanagement oder auch
• Bewerbungstrainings.
Auch Betriebspraktika können und sollen Sie im Lauf Ihres Jahres bei der Transfergesellschaft absolvieren.
Erklärtes Ziel: Ihre Vermittlungschancen in ein neues Arbeitsverhältnis zu erhöhen und Sie so ohne Übergang in die Arbeitslosigkeit in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
Sie müssen nicht wechseln
Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für Sie freiwillig.
Transfergesellschaften werden aus verschiedenen Töpfen finanziert:
Sollten Sie nach dem Jahr in der Transfergesellschaft doch arbeitslos werden, würde sich die Berechnungsgrundlage Ihres Arbeitslosengeldes nicht ändern. Berücksichtigt würde der letzte Nettolohn, den Sie vor dem Kurzarbeitergeld bekommen haben – allerdings ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.