19.08.2009

So funktioniert eine Transfergesellschaft

Möglicherweise steht auch in Ihrem Betrieb die Gründung einer Transfergesellschaft an? Diese werden auch
•    Auffanggesellschaft oder
•    Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
genannt.

Das ist eine Transfergesellschaft

Eine Transfergesellschaft wird als eigene Gesellschaft gegründet, um Arbeitnehmer in einen befristeten Arbeitsvertrag zu übernehmen, die vor der Kündigung stehen. Die Gründung läuft nach einem gesetzlich definierten Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Einige bekannte Unternehmen haben bereits Transfergesellschaften gegründet, wie etwa die Telekom, Opel, Infineon,der Autozulieferer Phoenix oder die ehemalige Siemens-Tochter BenQ.

Wann kommt es zur Gründung einer Transfergesellschaft?

Voraussetzung für die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist, dass ein Unternehmen so tief in der Krise steckt, dass Massenentlassungen nicht zu vermeiden sind.

Wozu gibt es Transfergesellschaften?

Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.
Achtung: Transfergesellschaften sind keine Beschäftigungsgesellschaften. Sie haben ausschließlich das Ziel, die bei ihnen angestellten Beschäftigten so schnell wie möglich in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Wenn Sie in die Transfergesellschaft wechseln, sind Sie dort fest angestellt, nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber. Rechtlich handelt es sich um so genannte strukturelle Kurzarbeit.

So läuft das Jahr in einer Transfergesellschaft

Die Transfergesellschaft wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit errichtet. Für die Organisation werden in der Regel professionelle Betreiber von Transfergesellschaften hinzugezogen, die also auf Personalentwicklung und -vermittlung spezialisiert sind.
Die Transfergesellschaft ist meist auf ein Jahr beschränkt. In diesem Zeitraum versucht die Transfergesellschaft Folgendes für Sie zu erreichen:

Profiling

Die Personalfacharbeiter finden mit Ihnen genau heraus, wo Ihre beruflichen Stärken und Neigungen liegen und welche Tätigkeiten für Sie in Frage kommen. Auch Ihr möglicher Bedarf an Weiterbildung wird in der Phase geklärt. Das beginnt meist schon vor Ihrem Eintritt in die Transfergesellschaft.

Qualifizierung

Während des Jahres in der Transfergesellschaft ist Ihre Aufgabe, sich für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Die Teilnahme an Weiterbildung nimmt daher großen Raum ein. Mögliche Inhalte sind zum Beispiel:
•    Fachwissen
•    Arbeitsmethoden
•    Selbstmanagement oder auch  
•    Bewerbungstrainings.
Auch Betriebspraktika können und sollen Sie im Lauf Ihres Jahres bei der Transfergesellschaft absolvieren.

Vermittlung

Erklärtes Ziel: Ihre Vermittlungschancen in ein neues Arbeitsverhältnis zu erhöhen und Sie so ohne Übergang in die Arbeitslosigkeit in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
Sie müssen nicht wechseln
Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für Sie freiwillig.

Woher kommt das Geld?

Transfergesellschaften werden aus verschiedenen Töpfen finanziert:

  • Als Arbeitnehmer erhalten Sie das so genannte strukturelle Kurzarbeitergeld. Das beträgt zwischen 60 bzw. 67 Prozent (mit Kind) Ihres letzten Nettolohns. Diesen Betrag zahlt Ihnen das Arbeitsamt. In den meisten Fällen werden die Gehälter vom vorherigen Arbeitgeber allerdings auf 80 Prozent aufgestockt.
  • Wie bei normaler Kurzarbeit auch, übernimmt die Firma grundsätzlich  die Sozialversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Kurzarbeit. Im Rahmen der Konjunkturpakete werden derzeit die SV-Beiträge zu 50% von der Arbeitsagentur übernommen und vom siebten Monat an sogar voll. Diese Regelung läuft bis Ende 2010.
  • Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen übernehmen das Unternehmen und die Agentur für Arbeit. Hierfür sind aber auch Landeszuschüsse möglich.

Wie hoch wäre anschließend das Arbeitslosengeld?

Sollten Sie nach dem Jahr in der Transfergesellschaft doch arbeitslos werden, würde sich die Berechnungsgrundlage Ihres Arbeitslosengeldes nicht ändern. Berücksichtigt würde der letzte Nettolohn, den Sie vor dem Kurzarbeitergeld bekommen haben – allerdings ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

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