Der Begriff „Mobbing“ ist so ein bisschen zum Modewort verkommen. Nicht jedes mal, wenn Sie Ihr Chef oder ein Kollege kritisiert, handelt es sich gleich um Mobbing. Für Sie ist es wichtig, die Abgrenzung zu kennen. Denn gegen Mobbing können und sollten Sie sich wehren. Das Bundesarbeitsgericht versteht unter Mobbing:
„Wesensmerkmal der als “Mobbing” bezeichneten Form der Rechtsverletzung des Arbeitnehmers ist die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung, wobei den einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen für sich allein betrachtet oft keine rechtliche Bedeutung zukommt. Es liegt ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld vor.“
Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Prüfung, ob in Sie in diesem Sinne ein Mobbing-Opfer sind und sich wehren könn
Checkliste Mobbing | |
---|---|
Sie werden von Vorgesetzten und / oder Kollegen angeschrieen |
Diese Anhaltspunkte dienen zum ersten Check, ob Sie möglicherweise gemobbt werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn einige oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen und insbesondere nicht nur einmalig, sondern immer wieder – unter Umständen von den selben Personen – ausgehen, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Betriebsrat oder einer Mobbing-Beratungsstelle, z.B. bei vielen Krankenkassen, aufnehmen, um die Situation genauer zu analysieren.