Ein Streit zwischen einem Soldaten und seiner Dienststellenleitung ist eskaliert.
Das war geschehen: Der Soldat im Rang eines Stabsbootsmanns war seit Jahren Vorsitzender einer Personalvertretung. Deshalb war er vom Dienst freigestellt. Bei einem der Gespräche der Personalvertretung mit der Dienststellenleitung beanstandete der Dienststellenleiter, dass nur einer der anwesenden Soldaten Uniform trug. Daher ordnete der Dienststellenleiter an, dass künftig alle Personalratsvertretungsmitglieder, die Soldaten sind, während der Tätigkeit Uniform zu tragen haben.
Dagegen wehrte sich der Soldat. Er stellte einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung.
Zuletzt musste sich damit sogar das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.09.2010, Az.: 1 WB 41.09, auseinander setzen. Es hat den Antrag des Soldaten zurück gewiesen, da nach einer zentralen Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung Soldaten grundsätzlich im Dienst Uniform tragen müssen. Dies gelte auch für vom Dienst freigestellte Personalvertreter. Soweit die zentrale Dienstvorschrift für ehrenamtliche Tätigkeiten eine Ausnahme von der Uniformtragepflicht vorsehe, gelte dieses, so das Bundesverwaltungsgericht, nur für ehrenamtliche Tätigkeiten außerhalb der Bundeswehr.
Fazit: Einmal Bundeswehr immer Bundeswehr, einmal Uniform immer Uniform!