27.06.2010

Tragen von Fankleidung während der WM am Arbeitsplatz

Heute ist Sonntag. Ein schöner Tag. Trotzdem hat mich wenige Minuten nach Mitternacht eine wichtige arbeitsrechtliche Frage ereilt. Eine Bekannte ist als OP-Schwester in einem Krankenhaus beschäftigt. Heute zum Spiel Deutschland gegen England will sie Fankleidung tragen, bestehend aus einem Trikot der deutschen Fußballnationalmannschaft mit dem Namen von Podolski und anderen Accessoires.  
Dieses hatte sie zuvor im Krankenhaus angekündigt und der Arbeitgeber hat nun schon einmal in den Raum gestellt, dass er dieses auf keinen Fall dulden werde. Nun fragte sie mich, ob sie trotzdem ihre Fankleidung anziehen könne oder welche Konsequenzen drohen würden.
Ich habe ihr zunächst gesagt, dass ich wegen solcher Dinge keinen Rechtsstreit mit einem Arbeitgeber provozieren würde. Grundsätzlich ist es so, dass die Kleidung den Arbeitnehmer bei seiner Arbeitsleistung nicht behindern darf. Andererseits darf der Arbeitgeber das Tragen von Fankleidung nicht verbieten, wenn es keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers hat und wenn die berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt werden. Das ist im Regelfall dann der Fall, wenn Arbeitnehmer keinen Kundenkontakt haben. Bei einer OP-Schwester sieht das natürlich anders aus (es sei denn, die Patienten liegen alle bereits im Koma).

Ich sehe aber noch ein anderes Problem: Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Gerade in einem Krankenhaus kann der Arbeitgeber durch sein Direktionsrecht anordnen, dass generell weiße Kleidung oder Ähnliches getragen wird. Deshalb bin ich der Auffassung, dass er tatsächlich in diesem speziellen Fall Fankleidung verbieten kann.

Als Faustregel gilt: Immer dann, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung vorschreibt oder Kundenkontakt besteht, bei dem es auch auf das gepflegte Äußere des Mitarbeiters ankommt, darf das Tragen von Fankleidung vom Arbeitgeber verboten werden.

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