Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit nicht beeinträchtigt werden.
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um.
Inhaltlich regelt das Arbeitsschutzgesetz für alle Tätigkeitsbereiche,
- welche grundlegenden Arbeitsschutzpflichten Ihr Arbeitgeber erfüllen muss,
- welche Pflichten und Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und
- wie die Umsetzung der Vorgaben durch die zuständigen staatlichen Behörden kontrolliert werden soll.
Außerdem gelten weitere Vorgaben von
- den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
- den verschiedenen Unfallversicherungsträgern.
Die vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Maßnahmen kontrollieren staatliche Stellen wie Gewerbeaufsichtsämter oder die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz gemeinsam mit den Technischen Aufsichtsdiensten (TAD) der Unfallversicherungen.
- Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.
- Er muss die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheitsgefährdungen beurteilen. Das ist die Grundvoraussetzung, um zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu können.
- Ihr Arbeitgeber muss Sie als Arbeitnehmer außerdem über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren.
- Als Arbeitnehmer haben Sie natürlich auch Rechte und Pflichten. Auch diese regelt das Arbeitsschutzgesetz. Zu Ihren Pflichten gehört insbesondere etwa, dass Sie sich an die Arbeitsschutzanweisungen Ihres Arbeitgebers halten und andere Personen nicht gefährden.