14.05.2009

Achtung: Passen Sie als Teilzeitkraft bei der Verringerung Ihrer Arbeitszeit auf!

Heute erfahren Sie, auf was Sie bei Ihrem Antrag auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit auf Teilzeit achten sollten.

Vorab aber einige erschreckende Zahlen: Die öffentlichen Haushalte müssen sich auf Steuerausfälle bis zum Jahr 2013 von rund 320 Milliarden Euro einstellen. Das erfuhr gestern die Deutsche Presse-Agentur dpa aus Kreisen der Steuerschätzer am Rande der Beratungen in Bad Kreuznach. Für dieses Jahr könnten sich die Mindereinnahmen auf rund 45 Milliarden Euro belaufen. Das endgültige Ergebnis soll heute bekannt gegeben werden.

320 Milliarden einmal ausgeschrieben: 320 000 000 000 Euro. Ich kann mir eine solche Zahl fast nicht mehr vorstellen. 
Deshalb schnell zurück zum Arbeitsrecht:

Beschäftigt Ihr Chef regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer, haben Sie nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auf die Verringerung Ihrer Arbeitszeit. Voraussetzung hierfür ist aber ein korrekter Antrag. Auf eine unbestimmte Formulierung müsse der Arbeitgeber erst gar nicht reagieren, so das Arbeitsgericht Aachen (Urteil vom 13. Januar 2009, Az.: 1 Ca 3093/08.

Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin wünschte die Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf eine Teilzeitbeschäftigung. In Ihrem Antrag gab sie an, zukünftig zwischen 20 und 25 Stunden in der Woche arbeiten zu wollen. Die Arbeitgeberin lehnte den Teilzeitwunsch aus betrieblichen Gründen ab.

Die Richter sagten, dass Voraussetzung für die Reduzierung der Arbeitszeit ein formwirksamer Teilzeitantrag sei. Dieser liege schon nicht vor. Der Teilzeitwunsch müsse nämlich konkret formuliert werden. Die Arbeitnehmerin hatte aber lediglich einen Korridor von 20 bis 25 Stunden angegeben. Auf diesen Antrag hätte der Arbeitgeber also nicht reagieren müssen.

Diese Punkte muss Ihr Antrag umfassen:

  1. Sie geben einen genauen Termin an, zu dem Sie die Reduzierung wünschen.
  2. Ihr Verlangen stellen Sie aus Beweisgründen am besten schriftlich.
  3. Spätestens 3 Monate vor dem Termin stellen Sie den Antrag.
  4. Sie sollen auch die gewünschte Verteilung Ihrer Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage angeben.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen seine Entscheidung über die Ablehnung mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der verringerten Arbeitszeit schriftlich mitteilen. Versäumt er diese Frist, verringert sich Ihre Arbeitszeit automatisch im beantragten Umfang.

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