12.11.2009

Arbeit ohne Anmeldung und Arbeitsvertrag

Frage: „Ich bin eine Studentin. Eine Marketing-Agentur möchte, dass ich nächsten Freitag für 4 Stunden bei einer Aktion in einem Autohaus mitarbeite. Sie will mir aber keinen schriftlichen Vertrag geben und das Geld bar auszahlen. Ist das rechtens?“ 
Antwort: Nun ja, das kommt darauf an. Es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn nur ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wird. Auch die Barauszahlung Ihres Lohns ist nicht unüblich. Ihr Arbeitgeber muss aber wissen, dass er mündlich keinen befristeten Vertrag für den einen Tag abschließen kann. Dann hat er einen unbefristeten Vertrag, den er kündigen muss. Für Befristungsabreden, und sei sie auch nur 1 Tag lang, gilt ein Schriftformerfordernis.

Natürlich muss Ihr Arbeitgeber Sie auch bei der Krankenkasse anmelden. Ob das nun eine normale Beschäftigung, eine kurzfristige Beschäftigung oder eine geringfügige Beschäftigung ist, bleibt dabei egal.

Unterlässt er die Anmeldung, handelt es sich um eine strafbare Schwarzarbeit. Da sollten auch Sie vorsichtig sein!

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