Will Ihr Chef Sie zum GmbH-Geschäftsführer machen? Seien Sie vorsichtig und lassen Sie sich genau beraten.
Das sind die Risiken:
Zunächst könnte der allgemeine Kündigungsschutz verloren gehen. GmbH-Geschäftsführer sind nämlich Organe der Gesellschaft und damit keine Arbeitnehmer. Hier kommt es im Einzelfall darauf an, wie das Vertragsverhältnis ausgestaltet ist. Es besteht aber eine große Gefahr, dass Ihr Kündigungsschutz entfallen könnte.
Im Übrigen ist der GmbH-Geschäftsführer erheblichen haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Zunächst bestehen Risiken in der Gründungsphase der GmbH. Aber auch später kann es dann für Sie kritisch werden, wenn die Gesellschaft in die Krise gerät. Deshalb sollten Sie sich unbedingt mit den Risiken beschäftigen.
Eine Krise liegt dann vor, wenn das Vermögen der GmbH nicht mehr ausreicht, um alle Verbindlichkeiten abzudecken. Dann laufen Sie Gefahr, selber in die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten zu gelangen. Zwar haftet der Geschäftsführer nicht pauschal für alle Schulden der Gesellschaft, es gibt aber Sonderfälle.
Stellen Sie als Geschäftsführer nicht unverzüglich einen Insolvenzantrag, müssen Sie für die Verbindlichkeiten einstehen. Um das beurteilen zu können, sollten Sie unbedingt betriebswirtschaftliche Kenntnisse oder das Recht haben, sich diesbezüglich umfangreich beraten zu lassen. Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen!
Hinweis: Morgen lesen Sie, was passiert, wenn Sie Schäden verursachen.