26.06.2009

Arbeitsverträge – sind Sie ein Midi-Jobber?

Die Nettolöhne und Gehälter sinken in vielen Bereichen beständig. Viele Arbeitnehmer arbeiten in der sogenannten Gleitzone. Diese Midi-Jobber verdienen zwischen 400,01 € und 800,00 €.

Solche Jobs werden ganz regulär nach Lohnsteuerkarte besteuert, die Arbeitnehmer müssen aber nur einen Bruchteil ihrer regulären Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Je weniger Sie verdienen, desto geringer sind Ihre Abgaben. Ihr Arbeitgeber muss allerdings den Beitragsanteil zur Sozialversicherung in vollem Umfang bezahlen. 
Wichtig: Gleitzonen-Verträge können nicht mit Auszubildenden, Praktikanten und Arbeitnehmern in Altersteilzeit abgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verdienst unter 800 € brutto liegt.

Arbeitsrechtlich sind Midi-Jobber genauso zu behandeln wie alle anderen Arbeitnehmer. Sie haben auch Anspruch auf (anteiligen) Urlaub, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und Anspruch auf Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall.

Eine Besonderheit gilt in der Rentenversicherung: Sie können erklären, dass Ihre Beiträge zur Rentenversicherung nicht nach dem sogenannten Gleitzonenentgelt, sondern nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet wird. Durch diesen Verzicht haben Sie die Möglichkeit, Rentennachteile zu vermeiden.

Fazit: Denken Sie an Ihre Rechte. Ihnen stehen als Midi-Jobber die gleichen Rechte zu, wie Ihren in Vollzeit beschäftigten Kollegen. Das gilt insbesondere auch für den Kündigungsschutz!

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