30.12.2009

Arbeitsvertrag – einseitige rückwirkende Änderung

Frage: „Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Festgehalt. Nun ist mein Chef auf die Idee gekommen, er könne mein Gehalt auf einen bestimmten Betrag kürzen und mir zusätzlich eine Provisionszulage zahlen.  

Diese Zulage bekomme ich natürlich nur, wenn mir die entsprechenden Provisionen auch zustehen, ich also genügend Umsatz mache. Meine Frage: Kann mein Chef das rückwirkend zum 01. Dezember 2009 einfach machen, ohne mir einen neuen Arbeitsvertrag zu geben? Wie soll ich mich verhalten?“

Antwort: Nein! So geht es natürlich nicht. Ihr Chef kann einseitig gar nichts ändern, weder rückwirkend noch in der Zukunft. Sie können natürlich einen Änderungsvertrag gemeinsam unterschreiben und Ihr Entgelt neu festlegen. Falls Sie beide damit einverstanden sind, ist dieses auch rückwirkend möglich. Aber es geht eben nur beidseitig. Eine einseitige Änderung ist für Ihren Arbeitgeber nur möglich, wenn er eine Änderungskündigung ausspricht. Das ist eine normale Beendigungskündigung Ihres Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot, dass Sie das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortsetzen können. Das können Sie annehmen, müssen es aber nicht. Auch die Möglichkeit einer Klage ist für Sie gegeben.

Also: Einseitige Änderungen sind in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise durch Ihren Chef nicht möglich!

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