11.11.2009

Dann werden Arbeitsverträge wirksam

Meine Situation: „Ich habe die Änderung meines Arbeitsvertrags unterschrieben. Danach arbeite ich jetzt 10 Stunden weniger als bisher. Eigentlich wollte ich das gar nicht. Wann tritt die Änderung in Kraft? Kann ich noch zurücktreten wie bei einem Kaufvertrag oder widerrufen? Bei Ebay habe ich einmal so etwas gelesen?“  
Antwort: Ein Arbeitsvertrag oder auch ein Änderungsvertrag gilt ab sofort, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Steht also kein Beginndatum im Vertrag, sind die neuen Arbeitsbedingungen für Sie sofort maßgeblich.

Und zu Ihren weiteren möglichen Rechten: Anfechten können Sie den Arbeitsvertrag nur, wenn Sie unter Druck gesetzt wurden. Das müssen Sie aber im Zweifel auch beweisen können.

Auch ein Rücktrittsrecht besteht so für Sie nicht.

Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich für Fernabsatzverträge oder Haustürgeschäfte. Im Arbeitsrecht ist dieses selten anzutreffen. Falls Ihr Arbeitgeber Sie aber zu Hause mit dem Änderungsvertrag überrascht haben sollte, könnte tatsächlich ein Widerruf möglich sein. Haben Sie jedoch in der Firma den Arbeitsvertrag unterschrieben, ist es ständige Rechtssprechung, dass Ihnen kein Widerrufsrecht zusteht.

Fazit: Nach Ihrer kurzen Schilderung sind Sie wohl an die neuen Arbeitsvertragsbedingungen gebunden.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Drei-Wochen-Frist / 3-Wochen-Frist (Verweis Klagefrist)

Soll gegen eine Kündigung gerichtlich vorgegangen werden, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden. Auch die Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung muss... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitsverträge – Abrufarbeit

Immer häufiger werden von Arbeitgebern Abrufarbeitsverhältnisse vereinbart. Das hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass seine Arbeitnehmer immer nur dann zur Arbeit erscheinen, wenn tatsächlich Arbeit vorhanden ist.... Mehr lesen