28.04.2009

Der Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten

Lassen Sie sich nicht erzählen, Sie hätten als geringfügig Beschäftigter ohne schriftlichen Arbeitsvertrag keine Rechte! Das ist Unsinn! 
•    Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist genauso viel wert wie ein schriftlicher. Es gibt keine Vorschrift, nach der unbefristete Arbeitsverträge nicht mündlich geschlossen werden können.

•    Geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Teilzeitkräfte, also auch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Teilzeitkräfte auf 400-€-Basis zu beschäftigen, kann für einen Arbeitgeber eine interessante Lösung sein: Das Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungsfrei. Zusätzlich zum Lohn muss er allerdings eine Pauschale von maximal 30 % an die Minijobzentrale bezahlen.

Das Entgelt darf allerdings die 400-€-Grenze im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten.

Sie verdienen in den Monaten Januar bis einschließlich Juli 300 €, von August bis einschließlich Dezember 200 €. Ihren Monatsverdienst ermitteln Sie folgendermaßen:

Januar bis Juli jeweils                          7 x 200 €    = 1400 €
August bis Dezember jeweils               5 x 550 €    = 2750 €
Summe                                                                   = 4150 € / 12

Ein Zwölftel dieses Betrags sind 345,83 €. Der Monatsverdienst liegt damit unter 400 €.

Wichtig ist für Sie, dass Sie bei einer Mehrfachbeschäftigung aufpassen. Überschreiten Sie mit mehreren anderen Mini-Jobs zusammen die 400-€-Grenze, werden alle Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig. Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber darüber zu unterrichten. Eine entsprechende Formulierung sollten Sie aber trotzdem unbedingt mit in den Vertrag aufnehmen.

Da Sie keine eigenen Beiträge an die Kranken- und Rentenversicherung abführen, sind Sie aufgrund der Beschäftigung nicht pflichtversichert. Unabhängig davon erhalten Sie aber Zuschläge auf bereits erworbene Rentenansprüche. Sie können auf eigene Kosten Ihren Rentenversicherungsbeitrag bis zur Summe von 19,9 % aufstocken und erreichen auf diese Weise, dass die Beschäftigungszeiten vollwertig auf die Wartezeit in der Rentenversicherung angerechnet wird.

Teilzeitkräfte, die regelmäßig ab 400,01 €, aber nicht mehr als 800 € verdienen, befinden sich in der sogenannten Gleitzone. Arbeitnehmer, die in dieser Gleitzone (sogenannten Midi-Jobs) beschäftigt sind, werden zwar ganz regulär nach Lohnsteuerkarte besteuert, müssen aber nur einen Bruchteil ihrer regulären Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Je weniger Sie verdienen, desto geringer sind Ihre Abgaben. Ihr Arbeitgeber muss allerdings Ihren Beitragsanteil zur Sozialversicherung in vollem Umfang entrichten.

Also: Sie haben als geringfügig Beschäftigter die gleichen Rechte aus Ihrem Arbeitsvertrag wie andere Arbeitnehmer auch.

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