14.11.2009

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP – das können Sie im Arbeits- und Sozialrecht erwarten

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP sieht Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht vor. Ferner haben bereits mehrere neue Minister Änderungen angekündigt. So plant der neue Bundesinnenminister ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Außerdem ist eine Verlängerung der derzeitigen Regelung zur Kurzarbeit im Gespräch.  
Der Koalitionsvertrag selber sieht eine Überprüfung der Regelungen über 400-€-Kräfte vor. Zum einen soll hier eine Erhöhung der 400-€-Grenze geprüft werden und die Grenze soll dynamisiert werden. Das bedeutet, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit in den folgenden Jahren immer leicht angehoben werden wird.

Außerdem sind wichtige Änderungen im Befristungsrecht zu erwarten. Zurzeit ist eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren nur dann zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber nicht zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das will die Koalition ändern. Nach einer Wartezeit von 1 Jahr soll eine Befristungsabrede auch möglich sein, wenn Sie schon einmal bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren.

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