31.08.2015

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Inhaltsübersicht

Abschnitt 1 – Allgemeiner Teil
          § 1 Ziel des Gesetzes
          § 2 Anwendungsbereich
          § 3 Begriffsbestimmungen
          § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
          § 5 Positive Maßnahmen

Abschnitt 2 – Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
    Unterabschnitt 1 – Verbot der Benachteiligung
          § 6 Persönlicher Anwendungsbereich
          § 7 Benachteiligungsverbot
          § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
          § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
          § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
    Unterabschnitt 2 – Organisationspflichten des Arbeitgebers
          § 11 Ausschreibung
          § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
    Unterabschnitt 3 – Rechte der Beschäftigten
          § 13 Beschwerderecht
          § 14 Leistungsverweigerungsrecht
          § 15 Entschädigung und Schadensersatz
          § 16 Maßregelungsverbot
    Unterabschnitt 4 – Ergänzende Vorschriften
          § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
          § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3 – Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
          § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
          § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
          § 21 Ansprüche

Abschnitt 4 – Rechtsschutz
          § 22 Beweislast
          § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5 – Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
          § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6 – Antidiskriminierungsstelle
          § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
          § 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
          § 27 Aufgaben
          § 28 Befugnisse
          § 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
          § 30 Beirat

Abschnitt 7 – Schlussvorschriften
          § 31 Unabdingbarkeit
          § 32 Schlussbestimmungen
          § 33 Übergangsbestimmungen

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Sind Keylogger zur Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

Arbeitgeber wollen über ihre Beschäftigten gerne so viel wissen wie möglich. Beispielsweise auch, was die Beschäftigten den ganzen Tag am PC so treiben. Da wäre es doch am einfachsten, sogenannte Keylogger zu verwenden. Das... Mehr lesen

23.10.2017
Urlaubsrecht – Wie können Sie als Betriebsrat ihre Mitbestimmungsrechte durchsetzen?

Ob Anfang, Mitte oder Ende des Jahres: Die Urlaubsplanung spielt zu jeder Zeit eine wichtige Rolle. Das Wichtigste dazu vorweg: Sie dürfen gemäß dem Urlaubsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung mitbestimmen (§ 87 Abs. 1... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu... Mehr lesen