23.10.2009

Fastenklausel im Arbeitsvertrag – Neues nach Bouletten, Brotaufstrich und Trauben

Ihre Meinung zu einer Fastenklausel im Arbeitsvertrag interessiert mich wirklich. Ja, Sie haben richtig gelesen. Es geht um eine Vertragsklausel über das Fasten.

Das ist geschehen: Bei dem FSV Frankfurt, einem Fußballverein in der 2. Bundesliga, spielen die Muslimen Soumaila Coulibaly, Pa Saikou Kujabi und Oualid Mokhtari. In den Verträgen dieser Spieler gibt es eine Klausel, wonach die Spieler eine Mitteilung erstatten müssen, wenn sie fasten. Der Fußballclub argumentiert mit seiner „Fürsorgepflicht“ gegenüber seinen Spielern und der Verantwortung gegenüber dem Verein. Insbesondere müsse das Training während des Fastens so durchgeführt werden, dass für die Spieler kein gesundheitliches Risiko bestehe. Deshalb gab es Abmahnungen. 
Andere Vereine sehen dieses ganz gelassen. Häufig werden auch von dem jeweiligen Mufti Erleichterungen zugelassen. Aber wir sollten nicht so tun, als wenn dieses Problem ein Problem ausschließlich der Muslime wäre. In nahezu allen Regionen, insbesondere auch der des Christentums, finden sich Fastenzeiten.

Spannend wird es, ob die Vertragsklausel tatsächlich wirksam ist. Werden sich Arbeitsgericht tatsächlich damit beschäftigen müssen?

Ein größeres Problem werden die 5 Spieler von Germania Ober-Roden, einem Club der hessischen Kreisoberliga, bekommen. Sie sind mit Hinweis auf die Folgen des Ramadan erst gar nicht bei einem Fußballspiel aufgelaufen.

Was meinen Sie dazu? Letztendlich ist die Frage des Fastens in vielen Arbeitsverhältnissen von Bedeutung. Jeder muss heute Höchstleistungen bringen, oder?

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