24.04.2010

Führen Änderungen einer Zeitbefristung zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag?

Befristete Arbeitsverträge führen immer wieder zu Unsicherheiten.

Jetzt habe ich von folgendem Fall gehört: Eine Arbeitnehmerin hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31. Juli 2010 auslaufen sollte. Nun hat Sie einen Änderungsvertrag erhalten und zum 15. April 2010 hat sich die Bruttovergütung erhöht. Sie ist in eine höhere Lohnstufe gekommen und ein Arbeitsort wurde aufgeführt. Ist durch die Änderung jetzt ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden? 
Zunächst sollten Sie prüfen, ob auch weiterhin ein Befristungsdatum im Änderungsvertrag eingesetzt wurde. Fehlt dies, liegt jetzt tatsächlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.

Auch befristete Arbeitsverhältnisse können grundsätzlich geändert werden.

Aber Achtung: Ein rein kalendermäßig befristeter Vertrag darf nur dreimal bis zu einer Maximaldauer von 24 Monaten verlängert werden. Wenn im Zuge einer solchen Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages die Vertragsinhalte verändert werden, liegt sehr schnell keine Verlängerung, sondern ein (verbotener) Neuabschluss eines Vertrags vor. In aller Regel ist die Befristung dann unwirksam.

Beispiel:
Ihr Chef möchte den mit Ihnen befristet abgeschlossenen Vertrag nach einem halben Jahr nochmals um ein halbes Jahr verlängern. Gleichzeitig bietet er Ihnen neue Aufgaben und ein höheres Gehalt an. Diese Vertragsänderung kommt in Verbindung mit der Verlängerung dem Neuabschluss eines Arbeitsvertrags gleich und die Befristung wird unwirksam.

Also: Vertragsänderungen im Zusammenhang mit Verlängerungen von befristeten Verträgen führen häufig zu einer Unwirksamkeit der Befristung.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kündigung zum 31.12. – Ich arbeite aber immer noch!

Ich habe im November die Kündigung zum 31.12. bekommen. Tatsächlich ist jedoch so viel los bei uns in der Firma, dass ich mit meiner Arbeit zum Ende des letzten Monats nicht fertig geworden bin  Mehr lesen

23.10.2017
Ex-Chef – schlechte Nachrede des ehemaligen Arbeitgebers

„Herr Schrader, was soll ich nur tun? Gegen die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses hatte ich vor Monaten eine Klage eingereicht. Vor dem Arbeitsgericht haben wir uns verglichen und ich habe eine kleine Abfindung bekommen.... Mehr lesen