18.01.2010

Gesellen verdienen mehr als Meister – das geht nur in Deutschland

Der Vorgesetzte verdient weniger als seine Mitarbeiter. So kann es gehen, und das auch noch rechtmäßig, wie das Bundesarbeitsgericht in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (BAG, Urteil vom 17.12.2009, Az.: 6 AZR 665/08) mitteilte. 

Das war geschehen: Geklagt hatte ein Meister einer Ausbildungswerkstatt. Er war dort als Angestellter beschäftigt. Die ihm untergebenen Lehrgesellen hingegen als Arbeiter.

Bis 2005 wurden die Angestellten und die Arbeiter nach unterschiedlichen Tarifverträgen bezahlt. Sodann wurden die Tarifverträge zusammen geführt. Das führte dazu, dass der Meister weniger verdiente als die Lehrgesellen. Zwar erhielten diese ein niedrigeres Grundgehalt, bekamen aber Zulagen. Diese Zulagen waren so hoch, dass insgesamt das Entgelt höher war, als das Ihres Chefs. Deshalb forderte dieser ein höheres Gehalt.

Das BAG entschied aber, dass der Meister es hinnehmen müsse, dass er bedingt durch die andere Zusammensetzung des Lehrgesellengehalts insgesamt weniger verdiene. Die Bewertung obliege den Tarifvertragsparteien. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor.

Fazit: Eine schwer zu verstehende Entscheidung. Wir soll in diesem Fall der Meister noch zufrieden abends von der Arbeit nach Hause gehen können?

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