27.04.2010

Gilt die Verweisung auf einen Tarifvertrag auch für nicht tarifgebundenen Betriebserwerber?

Der Fall:
In einem Arbeitsvertrag von 1998 wurde auf „die Bestimmungen der gültigen Tarifverträge der Metallindustrie Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung“ Bezug genommen.

Die Arbeitgeber wechselten zwar durch Betriebsübergänge, waren aber immer tarifgebunden. 2006 ging das Arbeitsverhältnis dann durch einen weiteren Betriebsübergang erstmals auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber über. Dieser wollte tarifliche Leistungen, die nach dem Betriebsübergang vereinbart wurden, nicht mehr gewähren.

Das Urteil:

Der Arbeitnehmer gewann. Die Klausel ist keine Gleichstellungsabrede, mit der tarifgebundene und nicht tarifgebundene Beschäftigte gleich behandelt werden sollen. Vielmehr handelt es sich um eine dynamische Verweisung (BAG, 24.2.2010, 4 AZR 691/08).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Fristlose Kündigung eines Fußballspielers

Beim Fußball scheint es genauso zuzugehen wie im „richtigen Leben“. Während einige Fußballprofis mit großen 2-stelligen Millionenbeträgen gehandelt werden, dürfen andere noch nicht einmal den Mund aufmachen. Der... Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung trotz Freistellung

Arbeitnehmer sollten aufpassen, wenn sie betriebsinterne Daten bei Ende des Arbeitsverhältnisses mitnehmen wollen. Was in der Praxis sicherlich häufiger geschieht, als es vielen Unternehmen lieb ist, kann zu ungeahnten... Mehr lesen