12.01.2011

Glühweinbude will Arbeitnehmer nicht beschäftigen – So ist die Rechtslage

Kaum sind die Weihnachtsmärkte zu Ende, gehen die Streitigkeiten weiter. Aktuell war ein Arbeitnehmer an einer Glühweinbude während des Weihnachtsmarktes beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht nicht und er sollte pro Stunde 10 € erhalten.  
Das war soweit auch alles in Ordnung, am letzten Arbeitstag jedoch hat der Chef ihm einen Diebstahl von Tageseinnahmen vorgeworfen. Mit dieser Begründung hat er ihm dann auch gleich den gesamten Lohn für den Monat Dezember nicht gezahlt.

Nun wollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auch kräftig ärgern und hat die Weiterbeschäftigung geltend gemacht. Wie ist die Rechtslage?

Ob hier tatsächlich ein Diebstahl oder eventuell eine Unterschlagung des Arbeitnehmers vorliegt, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Fest steht jedoch, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet wurde. Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, sind mündliche Absprachen genauso gültig. Kündigungen wiederum sind schriftlich auszusprechen. Da dieses bislang geschehen ist, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Das bedeutet wiederum, dass der Glühweinbudenbesitzer den Arbeitnehmer tatsächlich weiter beschäftigen muss. Sicherlich könnte er nunmehr eine fristgemäße Kündigung mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen, also erstmals zum 15.02.2011 aussprechen. Bis dahin hat er den Arbeitnehmer jedoch zu beschäftigen – und auch zu bezahlen.

Hat er keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, da der Weihnachtsmarkt nicht mehr aufgebaut ist – sein Pech. Es fällt in seinen Risikobereich! Der Arbeitsvertrag war auch nicht befristet für die Dauer des Weihnachtsmarktes. Befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Andernfalls ist die Befristung formunwirksam und damit ist der Arbeitsvertrag unbefristet abgeschlossen.

Ein Tipp: Schriftliche Arbeitsverträge bieten Rechtssicherheit für beide Seiten. Es spricht viel dafür, wenn man sich nicht mehr auf den bloßen Handschlag, wie es früher mal üblich war, verlässt.

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