28.07.2010

Klausel im Arbeitsvertrag – Rauchverbot

In nahezu jeder Woche werden neue Urteile zu Klauseln in Arbeitsverträgen gefällt. Viele Klauseln wurden durch die Gerichte für unwirksam erklärt. Ist eine Klausel nicht wirksam, gilt die gesetzliche Regelung.

In diesem Blog lesen Sie alles unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zum Thema: Rauchverbot 
Haben Sie auch in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel zum Rauchverbot? Musterformulierung:

„Das Rauchen ist im gesamten Betrieb nicht gestattet.“

Ein ganz besonderes Problem des Arbeitsschutzes ist der Nichtraucherschutz am . Da fast 1/3 der Deutschen rauchen, prallen bei diesem Thema die Gegensätze aufeinander. In Bayern hat in diesem Monat ein Volksentscheid dafür gesorgt, dass nunmehr sämtliche gastronomischen rauchfrei werden.

Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit Nichtraucher wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Nach der Arbeitsstättenverordnung gilt dies aber gerade nicht in Betrieben mit Publikumsverkehr. Lässt die Natur des Betriebs oder die Art der Beschaffung des Betriebs ein Rauchverbot nicht zu, muss dies nicht verhängt werden.

Allerdings darf Ihr Arbeitgeber ein Rauchverbot verhängen. Dieses Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Dabei hat er immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Er hat also sämtliche Interessen der rauchenden und nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen gegeneinander abzuwägen. Letztendlich greift der Arbeitgeber mit einem kompletten Rauchverbot im Betrieb auch in die private Lebensführung der rauchenden Mitarbeiter in unzulässiger Art und Weise ein. Deshalb kann ein Rauchverbot im Außenbereich unwirksam sein, es sei denn, von dem Rauch gehen erhebliche Gefahren aus, wie bspw. beim Rauchen an einer Tankstelle.

Wichtig: Sie dürfen keine eigenmächtigen Raucherpausen nehmen. Sie verlieren für die Zeit Ihren Anspruch auf Entgelt und können abgemahnt und im Widerholungsfall sogar gekündigt werden.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitgeber formulieren Abmahnungen häufig falsch

Haben Sie schon einmal eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Das war sicherlich ärgerlich. Nach meinen Erfahrungen sind aber ¾ aller Abmahnungen unwirksam. Arbeitgeber formulieren Abmahnungen nämlich häufig falsch.... Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung – betriebsbedingte

Fällt der Beschäftigungsbedarf wegen Auftragsmangels, Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen … weg, kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Hierzu muss er aber zuvor eine Sozialauswahl... Mehr lesen