Arbeitsvertrag (296)

Frage: 2 unserer Kollegen, auch Betriebsräte, sind auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags bei unserem Arbeitgeber angestellt. Haben sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Gremium Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis?   Antwort: Nein, allein die Tatsache, dass Ihre Kollegen im…

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Ihre Dienststellenleitung muss ihre Mitarbeiter beurteilen – sie kann gar nicht anders. Wie sollte sie sonst Low Performer von High Performern unterscheiden beziehungsweise solide Mitarbeiter von Sorgenkindern trennen? Doch wie immer gilt: Der Ton macht die Musik. Eine Beurteilung muss fair sein.

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„Herr Schrader, ich will meinen Job wechseln. Der neue Arbeitgeber besteht aber auf eine Probezeit: ganze 6 Monate! Wenn ich ihm dann nicht gefalle, bin ich beide Jobs los. Den alten, der durch mich gekündigt wurde und den neuen, den…

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Behandelt Ihr Dienstherr alle Beschäftigten gleich, ob sie unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen oder nicht? Dann liegt in aller Regel eine Gleichstellungsabrede vor. Das dürfte wohl die Regel sein, wenn es auch das Gesetz nicht so sieht. Denn der TVöD findet eben nur Anwendung, wenn beide, Dienstherr und Arbeitnehmer, tarifgebunden sind oder im Arbeitsvertrag die Geltung des TVöD vereinbart wurde.

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In einem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitnehmer, der kein Deutsch spricht, übersetzt werden muss.

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Bei welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied? Es ist Ihre Entscheidung und nicht die Ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen auf Sie keinen Druck ausüben und von Ihnen verlangen, dass Sie die Krankenkasse wechseln. Andernfalls verhalten Sie sich wettbewerbswidrig.

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Was müssen Sie alles bei einem auslaufenden befristeten Arbeitsverhältnis beachten und wann verlängert sich Ihr Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

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Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch.

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Bei welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied? Es ist Ihre Entscheidung und nicht die Ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen auf Sie keinen Druck ausüben und von Ihnen verlangen, dass Sie die Krankenkasse wechseln. Andernfalls verhalten Sie sich wettbewerbswidrig.  

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Angestellte und selbständige Rechtsanwälte müssen in die jeweiligen Rechtsanwaltsversorgungswerke Beiträge einzahlen. Letztendlich handelt es sich wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch um eine Zwangsmitgliedschaft in einer Rentenkasse. Es sind Beiträge derzeit in Höhe von 19,6 % abzuführen.  

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