08.09.2010

Saisonarbeitsverhältnis mit Probezeit – immer zulässig?

Gerade im Sommer zur Erntezeit werden häufig Saisonkräfte eingestellt. Daher sind auch in diesem Jahr in den vergangenen Wochen wieder viele Probleme aufgetaucht. Ein Saisonarbeiter war bereits das 4. Jahr bei einem Landwirt beschäftigt. In jedem Vertrag war eine Probezeit vereinbart. Innerhalb dieser Probezeit wurde ihm nun – beim 4. Mal – ohne Angaben von Gründen mit einer 2-Wochen-Frist gekündigt. Dies war sehr ärgerlich für ihn, da er sich auf diese Arbeitsstelle und den Verdienst verlassen hatte. 
Die Probezeit führt nur dazu, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB gekündigt werden kann, während es außerhalb der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden kann. Eine andere Wirkung hat die Probezeit nicht.

Ich halte auch die Vereinbarung einer Probezeit für alle vier Saisonarbeitsverhältnisse für rechtmäßig.
Jedenfalls ergibt sich aus dem Gesetz nichts anderes. Die Arbeitsverhältnisse sind jeweils ca. 6 Monate unterbrochen, so dass für jedes der Arbeitsverhältnisse eine Probezeit vereinbart werden kann.

Wie sehen Sie das? Ist die 4-malige Erprobung in Ordnung?

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Low-Performer

Arbeitnehmer, die dauerhaft hinter der durchschnittlichen Arbeitsleistung zurückbleiben und das Potenzial nicht ausschöpfen, das sie eigentlich erbringen könnten, sind so genannte Schlechtleister oder Low-Performer. Eine... Mehr lesen

23.10.2017
Hilft uns Leiharbeit weiter?

Waren Sie schon einmal als Leiharbeitnehmer tätig? Dann kennen Sie die Probleme zur genüge: schlechte Bezahlung, verschiedene Einsatzorte mit teilweise weiten Fahrtstrecken, Mobbing durch die vorhandene Belegschaft und vieles... Mehr lesen