31.08.2015

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeiner Kündigungsschutz
          § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
          § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
          § 2 Änderungskündigung
          § 3 Kündigungseinspruch
          § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
          § 5 Zulassung verspäteter Klagen
          § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
          § 7 Wirksamwerden der Kündigung
          § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
          § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
          § 10 Höhe der Abfindung
          § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
          § 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
          § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
          § 14 Angestellte in leitender Stellung

Zweiter AbschnittKündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
          § 15 Unzulässigkeit der Kündigung
          § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

Dritter Abschnitt – Anzeigepflichtige Entlassungen
          § 17 Anzeigepflicht
          § 18 Entlassungssperre
          § 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
          § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
          § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
          § 22 Ausnahmebetriebe

Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
          § 23 Geltungsbereich
          § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs
          § 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
          § 25a Berlin-Klausel
          § 26 Inkrafttreten

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1021)
– Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) –

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Minijob und Elternzeit – ist das möglich?

Haben Eltern in einem Minijob Anspruch auf eine 3-jährige Elternzeit? Die Elternzeit ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt des Kindes. Die Elternzeit beginnt grundsätzlich 8 Wochen nach der... Mehr lesen

23.10.2017
Worauf Sie bei der Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Sachgrund achten sollten

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist inzwischen in vielen Branchen nahezu an der Tagesordnung. Die Vorgaben, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befristung zulässig ist, ergeben sich aus dem Teilzeit- und... Mehr lesen

23.10.2017
Das sind Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Änderungskündigung

Was tun Sie, wenn Sie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers erhalten, das etwa wie folgt formuliert ist: „Hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum … Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, das... Mehr lesen