17.03.2010

Wieder einmal Fußball – der Europäische Gerichtshof hat gestern entschieden

Fußballvereine dürfen für von Ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine Ausbildungsentschädigung fordern. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese Spieler ihren ersten Profivertrag mit einem Verein eines anderen Mitgliedsstaats schließen möchten.

Das war geschehen: In Frankreich war der Spieler Olivier Bernard tätig. Als jüngerer Spieler hatte er einen Vertrag, nachdem er verpflichtet wurde seinen ersten Berufsspielervertrag mit dem Verein abzuschließen, der ihn ausgebildet hatte. Das war Olympique Lyonnais SASP. Der Spieler verweigerte aber den Abschluss des Vertrags und schloss einen Vertrag als Berufsspieler mit einem englischen Fußballclub, dem Newcastle UFC. Olympique Lyonnais verlangte darauf hin Schadenersatz in Höhe von 53.357,16 €. Diese Summe entsprach dem Entgelt, dass der Spieler während eines Jahres erhalten hätte, wenn er den ursprünglich vorgesehen Vertrag abgeschlossen hätte.  
Der Europäische Gerichtshof kam nun ins Spiel, da es sich bei diesen Verträgen um eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit handelt. Er sollte vorab entscheiden, ob dieses grundsätzlich möglich ist.

Und der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass bei einer vernünftigen und ausgewogenen vertraglichen Absprache die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beschränkt werden kann (EuGH, Urteil vom 16.03.2010, Az.: C-325/08). Denn schließlich hat das auch den Zweck der Förderung der Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsspielern. In dem konkreten Fall war die französische Regelung aber unwirksam, da sich die Berechnung des Schadenersatzes nicht nach den entstandenen Ausbildungskosten, sondern anhand des gesamten dem Verein entstandenen Schadens berechnet wurde. Dieses war allerdings nicht richtig.

Was bedeutet das nun für das deutsche Arbeitsrecht? Es ist möglich, Ausbildungskosten von einem Arbeitnehmer zurückzuverlangen, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Sicherlich gilt dieses Urteil nicht im Bereich von Berufsausbildungsverhältnissen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Können Sie sich noch an den Fall „Emmely“ erinnern? Eine Arbeitnehmerin hatte eine fristlose Kündigung wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons erhalten. Diese hatten nur einen geringen Wert von 0,48 € und 0,82 €. Die... Mehr lesen

23.10.2017
Elternzeit

Nach der Geburt eines Kindes können Eltern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Elternzeit gehen, sich also eine Auszeit nehmen. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit. Wird die Sonderzahlung Welche... Mehr lesen