16.02.2010

Zwei Arbeitsverträge gleichzeitig – geht das?

Frage: „Ich habe am Freitag eine Kündigung in der Probezeit zum 28. Februar bekommen. Gestern war ich direkt beim Arbeitsamt. Dort haben sie mich auf eine andere Stelle aufmerksam gemacht, die bereits ab dem 22., also nächsten Montag, zu besetzen ist. Sie meinten aber, dass dies für mich nicht in Betracht komme, da ich ja noch eine Arbeitsstelle habe. Die sollen beim Arbeitsamt doch froh sein, wenn ich etwas anderes finde, oder?“  

Antwort: In Ihrem Fall geht es um die Überschneidung von einer Woche. Rechtlich ist das zunächst kein Problem. Natürlich können Sie so viele Arbeitsverhältnisse eingehen wie Sie wollen. Sie müssen nur sicherstellen, dass Sie auch Ihren Arbeitsleistungspflichten in sämtlichen Arbeitsverhältnissen nachkommen können. Konkret bedeutet das, dass Sie sich schadenersatzpflichtig machen könnten, wenn Sie eine Arbeitsstelle nicht aufsuchen.

Es ist also rechtlich nicht anders zu beurteilen, als ein Autoverkäufer, der ein und das gleiche Fahrzeug zweimal verkauft.

Allerdings ist eins zu bedenken: Es ist ausgesprochen schwierig für einen Arbeitgeber, einen Schadenersatzanspruch durchzusetzen. Letztendlich funktioniert das in der Praxis nur dann, wenn für Sie ein anderer Arbeitnehmer kurzfristig einspringen muss und durch diesen Arbeitnehmer höhere Kosten verursacht werden. Ich habe in der Praxis einen solchen Fall noch nicht erlebt.

Mein Tipp: Setzen Sie sich mit Ihrem alten Arbeitgeber zusammen. Immerhin hat er Ihnen innerhalb der Probezeit eine Kündigung ausgesprochen und offensichtlich kein Interesse, dass Sie noch länger dort arbeiten. Vielleicht können Sie ja gemeinsam das Arbeitsverhältnis vorzeitig auflösen, so dass Sie rechtlich einwandfrei bei Ihrem neuen Arbeitgeber Montag anfangen können.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Fahrten zur Baustelle sind Dienstreisen

Ein Monteur war über einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle eingesetzt. In einem Kalenderjahr war er an insgesamt 223 Tagen in einem Baucontainer auf dem Betriebsgelände eines Kunden seines Arbeitgebers tätig. Der Monteur... Mehr lesen

23.10.2017
Sonderurlaub – Geburt, Umzug, Todesfall

Benötigen Sie Sonderurlaub wegen einer Geburt, eines Umzugs oder eines Todesfalls? Bei Geburt oder Umzug oder Todesfall können Sie Sonderurlaub beanspruchen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie selber umziehen oder ein Todesfall... Mehr lesen