29.03.2010

360 Überstunden – was soll ich tun?

Überstunden sind immer ein interessantes Thema. Schon häufig habe ich Arbeitnehmer vertreten, die Überstunden angehäuft hatten. Dann weigert sich der Arbeitgeber, diese Überstunden abfeiern zu lassen oder auszahlen zu lassen. So auch in einem aktuellen Fall, in dem ein Arbeitnehmer 360 Überstunden angehäuft hatte. Wie ist nun zu verfahren? 
Ihr größtes Risiko besteht darin, dass der Arbeitgeber behauptet, die Überstunden gar nicht angeordnet zu haben. Sie bekommen nämlich grundsätzlich nur dann Überstunden bezahlt, wenn der Arbeitgeber sie ausdrücklich angeordnet hat. Schließlich dürfen Sie nicht einfach eine Stunde länger bleiben und dann auch noch erwarten, dass Ihr Arbeitgeber das bezahlt.
In diesem Fall gibt es aber einen Trick: Falls Ihr Arbeitgeber wissen musste, dass Sie regelmäßig Überstunden machen, muss er trotzdem zahlen. Das können Sie aber in der Praxis nur nachweisen, wenn ein Arbeitszeiterfassungssystem existiert, welches Ihr Arbeitgeber auch auslesen kann. Persönliche Aufzeichnungen reichen hierfür nicht aus, wenn Ihr Arbeitgeber die Anordnung der Überstunden bestreitet. Steht aber in der EDV, dass Sie tatsächlich regelmäßig Überstunden leisten, hat er schlechte Karten. Dann muss er sie auch bezahlen.

Übrigens:
Ein Anspruch auf Freizeitgewährung haben Sie nicht ohne Weiteres. Dazu bedarf es einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Gelegentlich steht so etwas auch im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Fehlt eine solche Regelung, sind die Überstunden zu bezahlen.

Hinweis: Auch Ansprüche auf Überstundenzuschläge existieren nicht ohne Weiteres. Zuschläge für Überstunden gibt es auch wiederum nur, wenn sie vereinbart sind.

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