01.07.2016

Arbeitsstunden in Deutschland

Haben Sie sich eigentlich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie viele Arbeitsstunden in Ihrer Dienststelle anfallen?

Im Jahr 2014 arbeiteten die erwerbstätigen Menschen in Deutschland insgesamt 58,5 Milliarden Stunden. Das entspricht einem Plus von 1,5 % gegenüber dem Vorjahr. Mehr wurde das letzte Mal im Jahr 1992 mit 59,9 Milliarden Stunden gearbeitet.

Das Arbeitsvolumen hat sich im vergangenen Jahr insgesamt erhöht. Das ist auf die Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen und auch auf den Anstieg bei der Arbeitszeit zurückzuführen. Die Erwerbstätigkeit nahm im Jahr 2014 um 0,9 % zu und hat mit 42,7 Millionen einen neuen Höchststand erreicht. Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen stieg 2014 um 0,6 % und lag bei 1.371 Stunden. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige arbeiteten 2014 durchschnittlich 1.973 Stunden, beschäftigte Arbeitnehmer 1.302 Stunden.


Nun stellt sich die Frage, warum die Arbeitszeit angestiegen ist, da allseits eher eine Arbeitszeitverringerung angestrebt wird. Der Anstieg ist insbesondere auf Überstunden und das Ansammeln von Guthaben auf Arbeitszeitkonten zurückzuführen.

Erschreckende Zahlen: Arbeitnehmer machten 2014 im Durchschnitt 21,1 bezahlte Überstunden und damit 1,1 Stunden mehr als im Vorjahr. Die unbezahlten lagen 2014 bei 27,8 Stunden, es waren damit 0,6 Stunden mehr als 2013.

Auch interessant ist eine weitere Studie desselben Instituts von September 2014: Danach machen Beamte pro Monat

  • im einfachen und mittleren Dienst 0,9 bezahlte und 0,3 unbezahlte,
  • im gehobenen Dienst 0,5 bezahlte und 1,5 unbezahlte sowie
  • im höheren Dienst 0,2 bezahlte und 9,6 unbezahlte

Überstunden. Zahlen für Angestellte im öffentlichen Dienst wurden leider nicht extra ausgewiesen.

Insgesamt wurden in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung, der Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht sowie im Gesundheits- und Sozialwesen 1,0 bezahlte Überstunden pro Beschäftigten im Monat und 1,5 unbezahlte Überstunden geleistet.

Arbeitsunfähigkeit
Der Krankenstand blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 3,8 % annähernd gleich. 
Denken Sie daran: Sie entscheiden über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage mit. Für die Dienststellen des Bundes ergibt sich dieses aus § 75 Abs. 3 Nr. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz. Sämtliche Landespersonalvertretungsgesetze haben ähnliche Regelungen. 
Bei der Anordnung von Überstunden kommt der Dienstherr also nicht an Ihnen vorbei. Soweit gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht bestehen, haben Sie durch Abschluss von Dienstvereinbarungen über diesen Punkt mitzubestimmen

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