05.11.2009

Beschäftigung von Kindern: Wann darf ein Schüler arbeiten?

„Wann darf ich als Schüler (14 Jahre) beschäftigt werden?“ 
Antwort:
Grundsätzlich dürfen Sie als Schüler arbeiten. Sind Sie aber noch ein Kind, wird es schon wieder schwierig. Kind sind Sie, wenn Sie das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinderarbeit ist verboten, es sei denn Sie sind über 13 Jahre alt. Dann dürfen Sie mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten beschäftigt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Außerdem darf sie die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder, den Schulbesuch, die Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung und die Fähigkeiten, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflussen.

Kinder dürfen grundsätzlich nicht mehr als 2 Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr 3 Stunden täglich, nur zwischen 8 und 18 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.

Tipp:
Ausnahmen gelten im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht.

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