31.08.2015

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
      § 1 Zweck des Gesetzes
      § 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt – Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
      § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
      § 4 Ruhepausen
      § 5 Ruhezeit
      § 6 Nacht- und Schichtarbeit
      § 7 Abweichende Regelungen
      § 8 Gefährliche Arbeiten

Dritter Abschnitt – Sonn- und Feiertagsruhe
      § 9 Sonn- und Feiertagsruhe
      § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
      § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
      § 12 Abweichende Regelungen
      § 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung

Vierter Abschnitt – Ausnahmen in besonderen Fällen
      § 14 Außergewöhnliche Fälle
      § 15 Bewilligung, Ermächtigung

Fünfter Abschnitt – Durchführung des Gesetzes
      § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
      § 17 Aufsichtsbehörde

Sechster Abschnitt – Sonderregelungen
      § 18 Nichtanwendung des Gesetzes
      § 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
      § 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
      § 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt
      § 21a Beschäftigung im Straßentransport

Siebter Abschnitt – Straf- und Bußgeldvorschriften
      § 22 Bußgeldvorschriften
      § 23 Strafvorschriften

Achter Abschnitt – Schlußvorschriften
      § 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
      § 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
      § 26

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeit in Teilzeit 3 – So spricht Ihr Betriebsrat mit

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis. In dieser kleinen Blog-Reihe lesen... Mehr lesen

23.10.2017
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?

Generell wird durch eine schriftliche Abmahnung der Ernst der Situation besser zum Ausdruck gebracht als durch eine mündliche. Zudem können Sie anhand der Schriftform in einer späteren Auseinandersetzung eine nicht... Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung minderjähriger Arbeitnehmer

Minderjährige Arbeitnehmer sind besonders geschützt. Dies gilt auch für Auszubildende. Soll einem minderjährigen Auszubildenden gekündigt werden, muss die Kündigung seinem gesetzlichen Vertreter, also im Regelfall den... Mehr lesen