Arbeitszeit (136)

Gestern hatte ich Ihnen einige grundsätzliche Tipps über die Ableistung von Überstunden gegeben. Sind Sie ein 400-€-Jobber? Dann passen Sie auf, dass diese 400-€-Grenze nicht überschritten wird. Übersteigt Ihr regelmäßiges Entgelt die 400-€-Grenze, wird aus Ihrem bisher versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis ein…

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Gestern rief mich eine Mandantin an, die wissen wollte, ob ihr für geleistete Überstunden auch Zuschläge zustehen. Natürlich haben Sie bei Überstunden grundsätzlich einen Vergütungsanspruch. Das bedeutet, dass Ihnen die Arbeitszeit bezahlt werden muss. Wann Sie einen Anspruch auf Überstundenzuschläge…

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Benötigt Ihr Arbeitgeber für die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses einen Grund? Der Grundsatz wird viele überraschen: 

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Ein weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitnehmern ist, dass sie einen automatischen Anspruch auf einen besonderen Überstundenzuschlag haben. Um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist nicht die Bezahlung der Überstunde gemeint, sondern ein zusätzlich zum Lohn für die Überstunden zu zahlender Zuschlag. Einen solchen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

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Für die meisten Fälle gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Überstunden. Lediglich für Ausbildungsverhältnisse ist geregelt, dass eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen ist (§ 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).

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Sie haben mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen aus dem sich unter anderem auch ergibt, wie viele Stunden Sie in der Woche oder im Monat arbeiten müssen. Sie sind zur Leistung dieser dort vereinbarten Stunden verpflichtet. Auf der anderen Seite darf der Arbeitgeber von Ihnen nicht ohne weiteres verlangen, dass Sie mehr arbeiten.

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Zum Schutz Ihrer Gesundheit hat der Gesetzgeber Höchstarbeitszeiten bestimmt, die sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber einhalten müssen.

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Als Grundlage für Fragen rund um Ihre Arbeitszeit gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das 1994 in Kraft getreten ist. Nach § 2 Abs. 2 findet das Gesetz auf alle Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende Anwendung. Dagegen ist die zulässige Arbeitszeit von Beamten in der Arbeitszeitverordnung geregelt.

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Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten besondere Regelungen für Sonn- und Feiertage. In § 9 ist festgelegt, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 24.00 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen.

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Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die grundsätzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen geregelt. Natürlich gibt es etliche Berufe und Branchen, für die diese grundsätzlichen Regelungen nicht greifen. So wäre es kaum vorstellbar, dass sonntags keine Busse…

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